Dienstunfähigkeitsversicherung
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Dienstunfähigkeitsversicherung
Auch Beamte müssen
Vorsorge treffen!
Das Thema Dienstunfähigkeit wird von vielen Beamten noch immer verharmlost. Gerade nach der Lebenszeitverbeamtung wird hier gerne von einer „Vollkasko-Absicherung“ im Ernstfall ausgegangen. Die wenigsten Beamten aber wissen wirklich, wie hoch ihre Bezüge im Fall einer Dienstunfähigkeit (DU) tatsächlich ausfallen würden. Auch die schlechte Versorgungssituation von Beamten auf Widerruf respektive auf Probe ist vielen Betroffenen unbekannt. Um einen Einkommensverlust im Falle der DU auffangen zu können, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel nur dringend zu empfehlen.
Unser Service
Schadenbeispiele aus der Praxis

ASTHMA
Der Feuerwehrmann Herr K. arbeitet schon 20 Jahre in seinem Beruf. Nach einer Grippeerkrankung leidet er an starkem Asthma. Die Erkrankung macht es ihm unmöglich, ein Atemschutzgerät zu tragen. Mit einer speziellen Dienstunfähigkeitsklausel wäre die Versorgungslücke hier geschlossen.

FREIZEITUNFALL
Richter Herbert H. stürzt in seiner Freizeit beim Klettern aus großer Höhe von einem Felsen. Er zieht sich neben mehreren Brüchen, die über die Zeit wieder verheilen, auch eine Kopfverletzung zu, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung seines Kurzzeitgedächtnisses führt. Da er so seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, wird er von seinem Dienstherrn als dienstunfähig in den Ruhestand versetzt.
Dienstunfähigkeitsversicherung
WISSENSWERTES
- Die Vorsorge ist statusabhängig
- Auszüge aus Beamtenversorgungsgesetzen
- Für wen ist die Versicherung?
- Was ist versichert?
- Wann liegt eine Dienstunfähigkeit vor?
- Unterschiede: Dienst- und Berufsunfähigkeit
- Welche Ereignisse sind u.a. nicht mitversichert?
- Spezielle Dienstunfähigkeit
- Auszüge aus Beamtenversorgungsgesetzen
DIE VORSORGE IST STATUSABHÄNGIG
Die Versorgung eines Beamten durch seinen Dienstherrn ist in erster Linie statusabhängig; so muss als erstes der Beamtenstatus feststehen. Es wird hier zwischen drei Arten von Beamten unterschieden:
Die größten Risiken ergeben sich bei den Status als Beamter auf Widerruf und als Beamter auf Probe.
Bei einer Dienstunfähigkeit durch einen Freizeitunfall oder eine Krankheit, die in keinem Zusammenhang zur Tätigkeit steht, droht die Entlassung. Das bedeutet, dass der Beamte tatsächlich aus dem Dienst ausscheiden muss und keinerlei versorgungsrechtliche Ansprüche genießt. Er wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert für die Zeit, die der Beamte seinen Dienst geleistet hat und hat eventuell Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Hier muss jedoch eine Wartezeit erfüllt sein (in den letzten fünf Jahren müssen vor der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt worden sein oder man muss mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein). Die Nachversicherungszeit wird zwar angerechnet, genügt aber gerade bei Beamten auf Widerruf, die über den ersten Bildungsweg kommen, oftmals nicht, um Ansprüche auszulösen.
Auszüge aus Beamtenversorgungsgesetzen:
§ 26 Beamtenstatusgesetz
Die Beamtin oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist.
§ 44 Bundesbeamtengesetz
Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, […] wenn er innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll herge- stellt ist.
FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?
Empfehlenswert ist diese Form der Arbeitskraftabsicherung für alle Beamten, Soldaten und beamtenähnlich Beschäftigte (z. B. Richter).
WAS IST VERSICHERT?
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist, er also seinen aktuellen Beruf nicht mehr voll ausüben kann. Das Vorhandensein einer echten, vollständigen Dienstunfähigkeitsklausel sorgt dafür, dass sich der Versicherer der Einschätzung des Dienstherrn eines Beamten beugt und dessen Entscheidung zur Dienstunfähigkeit übernimmt.
WANN LIEGT EINE DIENSTUNFÄHIGKEIT VOR?
Eine bedingungsgemäße Dienstunfähigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn ein Beamter aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in den Ruhestand versetzt oder entlassen wurde. Zur Beantragung der Leistung muss die Entlassungsbeziehungsweise Versetzungs- urkunde beim Versicherer vorgelegt werden – je nach Anbieter kann eventuell auch eine Kopie des amtsärztlichen Zeugnisses ergänzend gefordert werden.
UNTERSCHIEDE: DIENST- UND BERUFSUNFÄHIGKEIT
WELCHE EREIGNISSE SIND U.A. NICHT MITVERSICHERT?
Eine bedingungsgemäße Dienstunfähigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn ein Beamter aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in den Ruhestand versetzt oder entlassen wurde. Zur Beantragung der Leistung muss die Entlassungsbeziehungsweise Versetzungsurkunde beim Versicherer vorgelegt werden – je nach Anbieter kann eventuell auch eine Kopie des amtsärztlichen Zeugnisses ergänzend gefordert werden.
- Versetzung oder Entlassung aufgrund anderer als gesundheitlicher Gründe (z. B. Verlust der Beamteneignung nach strafrechtlicher Verurteilung o. ä.).
- Bestimmte Berufe sind bei vielen Anbietern nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen versicherbar, wie z. B. Kampfpiloten.
- Ein aktives Terror- und Kriegsrisiko.
- Bei Vorsatz wird nicht geleistet.
- Bei Vertragsabschluss bereits bestehende Erkrankungen werden meist ausgeschlossen oder führen zu einem Risikozuschlag.
SPEZIELLE DIENSTUNFÄHIGKEIT
Neben der allgemeinen Dienstunfähigkeit gibt es noch eine spezielle Dienstunfähigkeit. Diese sieht auf den ersten Blick gar nicht so anders aus als die allgemeine Dienstunfähigkeit, hat allerdings weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen. Hier ein Beispiel für eine Formulierung aus dem Bundespolizeibeamtengesetz, die speziell Beamte Bundespolizei betrifft.
§ 4 Bundespolizeibeamtengesetz
(1) Der Polizeivollzugsbeamte ist dienstunfähig, wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, dass er seine volle Verwendungsfähigkeit innerhalb zweier Jahre wiedererlangt (Polizeidienstunfähigkeit), es sei denn, die auszuübende Funktion erfordert bei Beamten auf Lebenszeit diese besonderen gesundheitlichen Anforderungen auf Dauer nicht mehr uneingeschränkt.
Was das konkret bedeutet, verdeutlicht ein Beispiel:
Der Verlust eines Zeigefingers („Schießfinger“) bei einem Solda- ten oder einem Polizisten wäre kein alleiniger Leistungsauslöser nach dem Berufsunfähigkeitsbegriff. Auch nach dem allgemeinen Dienstunfähigkeitsbegriff würde wohl keine Leistungspflicht ausgelöst werden, da der Dienstherr den Beamten vermutlich nicht wegen allgemeiner, sondern spezieller Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzen beziehungsweise im Innendienst weiter einsetzen würde. Mit einer speziellen Dienstunfähigkeitsklausel wäre die Versorgungslücke hier geschlossen.
Zielgruppen für die spezielle DU sind:
(abhängig von den Ländern und dem Dienstherrn)
- Polizisten
- Feuerwehrleute
- Soldaten
- Justizvollzugsbeamte
WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?
Diensthaftpflicht
Öffentlich Bedienstete haften für Schäden, die sie Dritten im Rahmen ihrer Diensttätigkeit zufügen. Gerade bei Personen- oder Vermögensschäden können hohe Schadensersatzforderungen auf sie zukommen. Auch dem Dienstherrn gegenüber können sie haftpflichtig gemacht werden. Eine Diensthaftpflicht ist daher unabdingbar.
Unfallversicherung
Nur in wenigen Fällen besteht Versicherungsschutz über die dienstliche Absicherung. In 70 Prozent aller Fälle besteht kein Leistungsanspruch. Dies gilt z. B. für alle Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen. Gerade zur Anpassung des gewohnten Lebensumfeldes an eine Invalidität bedarf es oft großer Geldmittel (Hausumbau, Pkw etc.), die unabhängig davon aufzubringen sind, ob es Einschnitte im Einkommen gibt.
Pflegezusatzversicherung
Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.
Rentenversicherung
Die Dienstunfähigkeitsrente endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Beträge für die zusätzliche Alterssicherung sollten bei der Höhe der abzusichernden Dienstunfähigkeitsrente mitberücksichtigt werden.