
Ihre Experten für die optimale Absicherung von Beamten Beamtenanwärtern
Ihre Gesundheit ist unser Anliegen. Wir laden Sie herzlich ein, mit uns in Kontakt zu treten und von unserer spezialisierten Beratung für Beamte zu profitieren. Lassen Sie uns gemeinsam die optimale Absicherung für Ihre Zukunft finden.

Beihilfe
Durchblick im Beihilferecht: Dein Leitfaden für optimale Leistungen als Beamter

Dienstunfähigkeit
Warum Beamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DUV) benötigen

Diensthaftpflicht
Diensthaftpflichtversicherung für Beamte: Unverzichtbarer Schutz vor Haftungsrisiken im Dienst
Unser Service
Maßgeschneiderte Lösungen
Individuelle Beratung für Beamte
Wir wissen, dass die Gesundheitsbedürfnisse von Beamten vielfältig sind. Deshalb bieten wir maßgeschneiderte Beratung, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Lebenssituation zugeschnitten ist.
Auswahl passender Beihilfeergänzungstarife
Wir helfen Ihnen dabei, aus einer Vielzahl von Beihilfeergänzungstarifen denjenigen auszuwählen, der nicht nur Ihren aktuellen Anforderungen entspricht, sondern auch langfristig eine flexible und umfassende Absicherung bietet.
Transparenz und Verständlichkeit
Wir legen Wert darauf, komplexe Versicherungsbedingungen verständlich zu erklären, damit Sie die bestmögliche Entscheidung für Ihre Gesundheitsabsicherung treffen können.
Langfristige Partnerschaft
Wir stehen Ihnen langfristig als verlässlicher Partner zur Seite, um Ihre Versicherungslösungen entsprechend Ihrer Lebenssituation anzupassen und Sie bei Fragen oder Veränderungen zu unterstützen.

Optimale Krankenversicherung für Beamte
Maßgeschneiderte Lösungen durch umfassenden Tarifvergleich und spezialisierte Beratung
Es ist wichtig, die verschiedenen Angebote der privaten Krankenversicherer zu vergleichen, um den passenden Beihilfeergänzungstarif zu finden, der den individuellen Bedürfnissen von Beamten gerecht wird. Ein umfassender Vergleich der Tarife kann helfen, diejenigen Leistungen zu identifizieren, die über die Beihilfe hinausgehen und eine optimale Absicherung im Krankheitsfall bieten.
Als Versicherungsspezialist verstehen wir, dass Beamte eine spezielle Beratung benötigen, wenn es um ihre Krankenversicherung und die ergänzende Absicherung über die Beihilfe hinaus geht. Wir sind
darauf spezialisiert, Ihnen als Beamtin oder Beamter, die bestmögliche Versicherungslösung zu bieten, die Ihren individuellen Anforderungen gerecht wird. Dieses beinhaltet ein bereits bestehendes Beamtenverhältnis, aber auch Beamtenanwärter.
Expertise im Bereich Beihilfe; Dienstunfähigkeit und PKV: Unsere langjährige Erfahrung und spezialisierte Expertise im Bereich der privaten Krankenversicherung & Dienstunfähigkeitsabsicherung für Beamte ermöglicht es uns, die komplexen Beihilferegelungen und die entsprechenden Zusatzversicherungen genau zu verstehen.
Beamtenvorsorge.de
Wer sind wir und wofür stehen wir
- Seriös
Verlässlich: Wir stehen für Verlässlichkeit und Integrität in all unseren Dienstleistungen.
Vertrauenswürdig: Unser Engagement für Vertrauenswürdigkeit spiegelt sich in unserer Arbeit wider.
Zuverlässig: Wir bieten eine zuverlässige und professionelle Plattform für Beamte.
Glaubwürdig: Unser Ruf basiert auf Glaubwürdigkeit und einer soliden Arbeitsweise.
Zuverlässige Partnerschaft: Wir sind Ihr zuverlässiger Partner und unterstützen Sie in Ihrem beruflichen Umfeld mit Seriosität.
- Kompetenz
Kontinuität: Unser Engagement für Kontinuität bietet Beamten eine zuverlässige und
langfristige Beratung.
Beständige Betreuung: Unsere beständige Betreuung gewährleistet Beamten eine konstante, vertrauensvolle und zuverlässige Unterstützung.
Langjährige Partnerschaft: Unsere langjährige Partnerschaft mit Beamten ist geprägt von
Stabilität und Zuverlässigkeit.
Verlässliche Begleitung: Unsere verlässliche Begleitung ist darauf ausgerichtet, Beamten eine konstante Unterstützung zu bieten.
- Beständigkeit
Expertise: Wir bieten fundiertes Fachwissen und Know-how, das speziell auf die Bedürfnisse
von Beamten zugeschnitten ist.
Professionelle Kenntnisse: Unsere professionellen Kenntnisse sind auf die spezifischen Bedürfnisse der Beamten ausgerichtet.
Erfahrung: Unsere langjährige Erfahrung in der Unterstützung von Beamten unterstreicht
unsere Kompetenz.
Spezialisiertes Können: Unsere spezialisierten Fähigkeiten sind auf die einzigartigen
Anforderungen von Beamten ausgerichtet.
Umfangreiche Maßnahmen zur Genesung und Gesundheitserhaltung
Rehabilitation und Kuren im Beihilferecht für Beamte
Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine Art medizinischer Rehabilitationsmaßnahme, die unmittelbar an einen Krankenhausaufenthalt anschließt. Sie ist dazu gedacht, die Genesung und Rehabilitation von Patienten nach einer stationären Behandlung zu unterstützen. In der Beihilfe für Beamte bezieht sich die AHB auf eine spezielle Art der medizinischen Rehabilitation, die nach einem stationären Krankenhausaufenthalt erfolgt und dazu dient, den Genesungsprozess des Beamten zu unterstützen.
Für die Inanspruchnahme der Anschlussheilbehandlung ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, die die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme bestätigt. Die Details zur Kostenübernahme und den genauen Abläufen sind jedoch in den Beihilfevorschriften des jeweiligen Bundeslandes festgelegt, können u.U. aber auch zu Selbstbehalten des Beamten führen.
Rehabilitationsmaßnahmen in der Beihilfe für Beamte können unter anderem Folgendes umfassen:
- Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen: Dies beinhaltet Rehabilitationsaufenthalte in spezialisierten Rehabilitationskliniken oder -einrichtungen. Diese können auf verschiedene Bereiche wie orthopädische Rehabilitation, neurologische Rehabilitation, psychosomatische
Rehabilitation usw. ausgerichtet sein. - Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen: Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die außerhalb einer stationären Einrichtung erfolgen, beispielsweise Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder andere ambulante Behandlungen.
- Anschlussheilbehandlung (AHB): Dies wurde bereits zuvor erklärt – es handelt sich um eine Rehabilitationsmaßnahme, die direkt an einen Krankenhausaufenthalt anschließt und darauf abzielt, die Genesung zu fördern.
- Medizinische Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit: Dazu gehören beispielsweise berufliche Rehabilitation, berufsfördernde Maßnahmen, Umschulungen oder andere Programme, die darauf abzielen, die Wiedereingliederung in den Beruf zu
unterstützen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Details, Bedingungen und Voraussetzungen für die Kostenübernahme von Rehabilitationsmaßnahmen in der Beihilfe für Beamte von den jeweiligen Beihilfevorschriften des Bundeslandes abhängen. Die medizinische Notwendigkeit sowie die Art und Dauer der Maßnahmen müssen in der Regel ärztlich nachgewiesen und von der Beihilfestelle genehmigt werden, um für eine Kostenübernahme in Frage zu kommen. In den meisten Fällen zahlt die Beihilfe für max. 21 Tage, alle 4 Jahre. Dieses führt u.U. zu spürbaren Selbstbehalten des Beamten.
Im Beihilferecht für Beamte können Kuren als eine Art von medizinischer Rehabilitationsmaßnahme betrachtet werden, die darauf abzielt, die Gesundheit zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen. Kuren sind darauf ausgerichtet, das körperliche, geistige und seelische Wohlbefinden zu fördern und Krankheiten vorzubeugen.
Kuren können verschiedene Formen annehmen, darunter:
Kurmaßnahmen in Kurorten: Diese umfassen oft Aufenthalte in speziellen Kurorten oder Kliniken, die auf die Behandlung bestimmter Krankheiten oder Beschwerden spezialisiert sind, beispielsweise Kuren zur Behandlung von Atemwegserkrankungen, Rheuma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder
Stress.
Mütter- oder Väterkuren: Diese speziellen Kuren sind darauf ausgerichtet, Eltern zu unterstützen, die sich erschöpft oder überlastet fühlen. Sie bieten Erholung und helfen dabei, die Gesundheit und Kraft wiederzuerlangen.
In der Beihilfe für Beamte können Kuren unter bestimmten Bedingungen erstattungsfähig sein. Die genauen Voraussetzungen, Bedingungen und Kosten, die für die Übernahme einer Kur durch die Beihilfe gelten, variieren je nach den Beihilfevorschriften des Bundeslandes.
Es muss die medizinische Notwendigkeit einer Kur ärztlich bescheinigt und von der Beihilfestelle
genehmigt werden, damit die Kosten für eine Kur von der Beihilfe übernommen werden können. Es
ist ratsam, sich im Vorfeld über die spezifischen Richtlinien und Anforderungen bezüglich Kuren im
jeweiligen Beihilferecht zu informieren
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Lassen Sie uns gemeinsam die optimale Absicherung für Ihre Zukunft finden.